Einzelfallhilfe

Einzelfallhilfe als Maßnahme zur Eingliederungshilfe und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach SGB XII und XI

 

Die ambulante Einzelfallhilfe ist eine Maßnahme zur Eingliederungshilfe und Teilhabe am

Leben in der Gemeinschaft nach den Sozialgesetzbüchern XII und IX.

Diese Hilfe richtet sich als ambulante Eingliederungsmaßnahme unmittelbar an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in ihrer eigenen Familie leben oder in Pflegefamilien untergebracht sind. Sie haben eine psychische Erkrankung und/oder eine seelische, körperliche und/oder geistige Behinderung. Die Betreuung dient zur Alltagsbewältigung und zur Förderung der Teilhabe am sozialen Leben sowie der Verbesserung der sozialen und psychischen Situation des Betreuten.

Ziel ist es, in unterstützender und begleitender Form Handlungskompetenzen zu stärken, Einschränkungen zu überwinden und eine Lebensplanung unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen zu entwickeln. Die Kinder und Jugendlichen sollen in folgenden Bereichen gestärkt werden:

  • Entwicklung von lebenspraktischen Fähigkeiten,
  • Entwicklung von Phantasie, Neugierde und Kreativität,
  • Entwicklung von Entscheidungsfähigkeit,
  • Entwicklung von differenzierter und vielfältiger
  • Ausdrucksfähigkeit von Gefühlen,
  • Entwicklung von altersgemäßen Schritten zur Entfaltung
  • der persönlichen Identität,
  • Entwicklung von Fähigkeiten, den Ablösungsprozess von
  • den Eltern angemessen zu bewältigen,
  • die Entwicklung von Einsicht in die Behinderung und den bewussten Umgang mit den daraus resultierenden Erfordernissen.

 

Diese Ziele werden erreicht, indem die Kinder und Jugendlichen unterstützt werden:

  • soziale Kontakte herzustellen und zu pflegen,
  • Konflikte in der Familie, in Freundschaften, in der Schule zu bewältigen,
  • Arztbesuche, Behördengänge, Einkaufen etc. zu trainieren,
  • die selbständige Orientierung in Verkehr und Umwelt zu üben,
  • praktische Fähigkeiten in den Bereichen Ernährung, Hygiene, Kleidung, Haushalt und Freizeitgestaltung zu erlangen und
  • sich auf eine selbständige Lebensführung vorbereiten.
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